Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung
von Magic Emotion / Dekoration und Videotechnik

§01. Geltungsbereich, Ausschließlichkeit

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen Magic Emotion , Dekoration und Videotechnik (nachfolgend Magic Emotion genannt) und ihrem Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Verträge, welche die Vermietung von Gegenständen und/oder hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen von Magic Emotion zum Gegenstand haben. Die Angestellten der Firma Magic Emotion sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabsprachen zu treffen oder schriftliche Zusicherungen zu geben, die über den eigentlichen Vertrag hinausgehen. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden Magic Emotion von der Erfüllung geschlossener Verträge.
  • Diese AGB gelten ausschließlich. Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

§02. Angebot, Vertrag

  • Angebote von Magic Emotion sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde auf ein Angebot von Magic Emotion hin Auftrag erteilt und Magic Emotion diesen Auftrag schriftlich bestätigt. Die schriftliche Auftragsbestätigung kann durch Übergabe der Ware von Magic Emotion ersetzt werden.

§03. Mietzeit

  • Mietzeit ist der Zeitraum zwischen Auslieferung der Mietgegenstände vom Lager und Eintreffen der Gegenstände am Lager bei Magic Emotion (Dispositionszeit). Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde, Magic Emotion oder ein Dritter den Transport durchführt.

§ 04. Vergütung

  • Unsere Preise verstehen sich in EURO (€) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Preise der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preisliste von Magic Emotion als vereinbart.
  • Ist in Verträgen bezüglich zusätzlichen Dienstleistungen wie z.B. Anlieferung, Montage und Betreuung durch Fachpersonal, die Höhe des Entgelts nicht geregelt, gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart.

§05. Transport

  • Transportleistung schuldet Magic Emotion nur, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart ist. In diesem Falle ist Magic Emotion berechtigt, sich der Leistung Dritter für den Transport zu bedienen.
  • Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung von Mietgegenständen übernimmt der Kunde ab Empfang der Mietgegenstände. Übergabe ist für den Fall, dass Magic Emotion den Transport selbst oder durch Dritte durchführt, mit Anlieferung und Ausladen der Mietgegenstände am Kundenort erfolgt. Ansonsten durch Übernahme der Mietgegenstände durch den Kunden oder für ihn tätige Dritte am Lager von Magic Emotion vor Verladung.
  • Sollten im Falle höherer Gewalt (s. Abs. 1 - Geltungsbereich) sowie bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen u. ä. bei verbindlich vereinbarten Terminen die Liefer- / Leistungsverzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. Wir sind ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
  • Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung per Nachnahme. Rechnungen sind in für uns verlustfreier Weise zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Bankdiskontsatz zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen oder Schadenersatz zu fordern. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannten Gegenforderungen den Betrag aufzurechnen.

§06. Personalleistung

  • Zur Bestellungen von technischem oder sonstigem Personal ist Magic Emotion im Rahmen des Vertrages nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet. Aus diesbezüglich ist Magic Emotion berechtigt, Leistungen Dritter für sich in Anspruch zu nehmen. Wurde bezüglich Personalleistungen die Höhe des Entgeltes nicht geregelt, so gelten die aktuellen Personalpreise von Magic Emotion als vereinbart, die sich aus der aktuellen Vergütungsliste für Personal von Magic Emotion ergeben. Fehlt eine solche Liste, gelten die Üblichen, aus Vergleichsangeboten von Magic Emotion ersichtlichen Preise für Personaldienstleistungen als vereinbart.

§07. Zahlungsbedingungen

  • Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind sämtliche Zahlungen grundsätzlich ohne Abzüge und Skonti vom Kunden zu leisten.
  • Zahlungen sind im Voraus zu erbringen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, hat der Kunde grundsätzlich 10 Tage nach Rechnungseingang an Magic Emotion zu zahlen.
  • Leistet der Kunde eine fällige Zahlung trotz Mahnung und Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist, ist Magic Emotion berechtigt, Verzugszinsen in Höhe vom Basiszinssatz zu berechnen. Fernerhin ist Magic Emotion in diesem Falle berechtigt, die Übergabe der Mietgegenstände bis zur Leistung der Verzugszahlung zu verweigern. Kommt der Kunde nach Übergabe der Mietgegenstände in Verzug, ist Magic Emotion berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf der mit der Mahnung gesetzten Frist, die Mietgegenstände wieder rückzuholen.
  • Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, sowie zur Aufrechnung ist der Kunde nur aufgrund bzw. mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung berechtigt. Dies gilt nicht, soweit sich der Kunde auf ein Zurückbehaltungsrecht aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis beruft.

§08. Prüfung bei Überlassung der Mietsache, Mängel

  • Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und einen etwaigen Mangel oder eine etwaige Unvollständigkeit Magic Emotion unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Feststellung erfolgen. Andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei. Die Anzeige bedarf der Schriftform.
  • Sind die Mietgegenstände im Zeitpunkt der Überlassung mangelhaft oder zeigt sich ein solcher Mangel später, so kann der Kunde nach rechtzeitiger Anzeige Nachbesserung verlangen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Mangel selbst verursacht hat und/oder zur Instandhaltung - einschließlich Reparatur - verpflichtet ist. Magic Emotion kann das Nachbesserungsverlangen nach eigener Wahl durch Bereitstellung eines gleichwertigen Mietgegenstand oder durch Reparatur erfüllen. Ist die Nachbesserung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden und führt der angezeigte Mangel nur zu einer geringfügigen Beeinträchtigung der Gebrauchs und Nutzungsmöglichkeit der gemieteten technischen Geräte insgesamt, ist Magic Emotion berechtigt, an Stelle der Nachbesserung einen angemessenen, an der Höhe des gesamten Preises ausgerichteten Minderungsbetrag zu bestimmen und vom Angebotspreis in Abzug zu bringen bzw. an den Kunden rückzuzahlen. Alternativ hierzu ist Magic Emotion berechtigt, die Nachbesserung von der Erstattung der Transport-, Wege- und Arbeitskosten durch den Kunden abhängig zu machen.
  • Eine Minderungs- oder Kündigungsrecht nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches steht dem Kunden nur zu, wenn Nachbesserungsversuche von Magic Emotion erfolglos geblieben sind, oder Magic Emotion die Nachbesserung mangels Kostenübernahme gemäß vorstehender Ziff. 2 abgelehnt ab. Unterlässt der Kunde die Anzeige, oder zeigt er den Mangel verspätet an, ist der Kunde nicht berechtigt, wegen dieses Mangels seine Zahlungen zu mindern, den Vertrag zu kündigen oder Schadensersatz zu fordern, auch wenn im Übrigen die Voraussetzungen für solche Ansprüche nach den Regelungen des Bürgerliches Gesetzbuches begründet wären. Hat der Kunde einen eventuellen Mangel Magic Emotion fristgemäß angezeigt, ist ein Schadenersatzanspruch wegen dieses Mangels auch in dem Falle ausgeschlossen, wenn die Nachbesserungsmöglichkeit aus Gründen des Zeitablaufes unmöglich war (zeitnaher Veranstaltungstermin), oder zu Recht von Magic Emotion aufgrund unverhältnismäßigen Aufwandes abgelehnt worden war. Sofern ein Mitverschulden des Kunden für das Auftreten des Mangels mitursächlich war, sind Rechte des Kunden auf Kündigung des Vertrages, Rücktritt oder Schadensersatzanspruch nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ausgeschlossen.
  • Sind mehrere Gegenstände vermietet, ist der Kunde zur Kündigung des gesamten Vertrages aufgrund Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur berechtigt, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und die Mangelhaftigkeit die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigt.
  • Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch Magic Emotion erfolgt, hat der Mieter Magic Emotion zuvor auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Magic Emotion haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit für die vom Kunden vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände.
  • Bei defekten Leuchtmitteln sind zusätzlich zur Mietgebühr 30 % des Lampenkaufpreises zu bezahlen. Bei eindeutiger Gewalteinwirkung oder bei Schäden an Metallladungslampen ist der komplette Kaufpreis zu bezahlen. Defekte Leuchtmittel sind bei Rückgabe vorzulegen.
  • Magic Emotion ist berechtigt, die Ausgabe der Mietsache somit den Vertragsabschluss zu verweigern, wenn der Mieter bei Abholung kein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis, Führerschein) zu seiner Identifizierung vorlegen kann.

§09. Schadensersatzpflicht von Magic Emotion

  • Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch Magic Emotion, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte beruhen. Darüber hinaus ist Magic Emotion zum Ersatz verpflichtet, wenn ein Schaden durch fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht seitens Magic Emotion , ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursacht wurde. Lediglich für vorhersehbare Schäden haftet Magic Emotion auch, sofern sie durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines ihrer Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen verursacht wurden. Ein verschuldensunabhängiger Schadenersatzanspruch gem. § 536 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
  • Der Kunde verpflichtet sich, die vorstehenden Haftungsbeschränkungen zugunsten Magic Emotion wiederum mit seinen Vertragspartnern (Künstler, Sportler, Zuschauer, etc.) bezüglich Ansprüchen zu vereinbaren, die diese ggf. aus deliktischer Haftung gegen Magic Emotion erheben könnten. Der Kunde ist verpflichtet, Magic Emotion von solchen Schadensersatzansprüchen freizustellen, sofern ein Dritter Magic Emotion in Haftung nimmt und der Kunde seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht nachgekommen sein sollte.
  • Schadenersatzansprüche des Kunden aus vorliegendem Vertrag oder aus deliktischer Haftung, die Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, sind der Höhe nach in jedem Falle auf das Dreifache des Gesamtbetrages begrenzt, den der Kunde aus dem Vertrag an Magic Emotion zu zahlen hat.

§ 10. Pflichten und Haftungen des Kunden

  • Die von Magic Emotion vermieteten Gegenstände und Anlagenteile sind technisch aufwendig. Um Schäden zu vermeiden dürfen die gemieteten technischen Geräte seitens des Kunden nur durch sachkundiges, technisch geschultes Personal bedient werden.
  • Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt und abgebaut werden. Werden Gegenstände ohne Personal von Magic Emotion angemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften UVV und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, mit den Mietgegenständen sorgfältig und pfleglich umzugehen. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich von ihm schuldhaft verursachte Fehler und Mängel an den Mietgegenständen auf seine Kosten fachgerecht zu beheben. Unabhängig davon ist der Kunde verpflichtet, Magic Emotion über aufgetretene Fehler und Mängel an den Mietgegenständen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  • Der Kunde hat während der Nutzung der Mietgegenstände für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Kunde einzustehen.
  • Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an oder den Verlust von Mietgegenständen im Zeitraum ab Übernahme bis Rückgabe der Mietgegenstände. Bei Beschädigung ist Ersatz in Höhe der gebotenen Reparaturkosten zu leisten, sofern eine Reparatur möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Andernfalls, dies gilt auch für den Verlust einer Mietsache, ist Ersatz in Höhe des aktuellen Listenpreiswertes zu leisten.
  • Der Kunde ist grundsätzlich verpflichtet, für die Überwachung der Mietgegenstände und deren Sicherung am Standplatz Sorge zu tragen. Von dieser Verpflichtung ist der Kunde lediglich für die Zeitdauer befreit, wenn und solange vertragsgemäß Personal von Magic Emotion vor Ort, am Standplatz der Mietgegenstände anwesend ist. Der Kunde hat ggf. für die Überwachung der Mietgegenstände in Open- Air- Bereichen, leicht zugänglichen Räumlichkeiten, insbesondere Veranstaltungszelten etc., durch beauftragtes, professionelles Wachpersonal Sorge zu tragen.

§ 11. Versicherung

  • Der Verleihpreis schließt keine Versicherung ein. Der Kunde ist verpflichtet, allgemeine Risiken bezüglich der Mietgegenstände (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
  • Vereinbaren Magic Emotion und der Kunde, dass Magic Emotion die Versicherung übernimmt, hat der Kunden Magic Emotion die Kosten der Versicherung zu erstatten. Übernimmt Magic Emotion die Versicherung nicht, hat der Kunde Magic Emotion den Abschluss einer Versicherung auf Verlangen nachzuweisen.

§ 12. Rechte Dritter

  • Der Kunde hat die Mietgegenstände von allen Beeinträchtigungen durch Dritte frei zu halten. Er hat darauf zu achten, dass das Eigentum von Magic Emotion an den Mietgegenständen nicht durch Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige rechtliche Eingriffe Dritter beeinträchtigt wird. Der Kunde ist verpflichtet, Magic Emotion unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich über solche Maßnahmen Dritter zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, die Magic Emotion durch die Abwehr der vorstehend bezeichneten Eingriffe Dritter entstehen, es sei denn, die Geltendmachung von Rechten und Ansprüchen Dritter richtet sich gegen Magic Emotion.

§ 13. Kündigung und Stornierung

  • Der Mieter hat das Recht, einen Mietauftrag nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen aus einem wichtigen Grund schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für vereinbarte Zusatzleistungen.
  • Auf Seiten von Magic Emotion liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn
    • sich die wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden wesentlich verschlechtert haben, z. B. wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen, oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird.
    • der Kunde die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht.
    • der Kunde im Falle eines nach Zeitabschnitten bemessenen und zu zahlenden Mietzinses mit der Zahlung des Mietzinses für zwei aufeinanderfolgende Termine oder mit einem Gesamtbetrag in Höhe des für zwei Termine zu entrichtenden Mietzins in Verzug gerät. Fernerhin, sofern der Kunde mit einmaliger Mietzahlung in Verzug ist und trotz Mahnung und Fristsetzung weiterhin beharrlich Zahlung verweigert. Als wichtiger Grund für eine Kündigung des Kunden gilt insbesondere, wenn Magic Emotion wesentliche Vereinbarungen im Vertrag bezüglich Fristen und / oder der technischen Ausstattung der Mietgegenstände aus Gründen nicht erfüllt, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen und der Kunde diesbezüglich vergeblich unter Fristsetzung angemahnt hat.
  • Es wird im Falle der Stornierung innerhalb zwei Tage vor Mietbeginn die Höhe der gesamten Vergütung vereinbart. Im Falle einer frühzeitigen Stornierung, ermäßigt sich dieser jedoch wie folgt:
    • bis 30 Tage vor Mietbeginn 30,0% der Gesamtvergütung,
    • bis 14 Tage vor Mietbeginn 40,0% der Gesamtvergütung,
    • bis 7 Tage vor Mietbeginn 50,0% der Gesamtvergütung,
    • bis 2 Tage vor Mietbeginn 80,0% der Gesamtvergütung.

§ 14. Rückgabe

  • Sieht die vertragliche Regelung vor, dass der Kunde die Mietgegenstände am Lager von Magic Emotion übernimmt, hat der Kunde die Mietgegenstände vollständig, geordnet und in sauberem Zustand am Lager von Magic Emotion mit Ablauf der Dispositionszeit zurückzugeben.
  • Die Rückgabe ist erst mit dem Abladen und Registrieren aller Mietgegenstände im Lager von Magic Emotion abgeschlossen. Nach der Registrierung erhält der Kunde eine Empfangsbestätigung. Magic Emotion behält sich die eingehende Prüfung der Mietgegenstände auch nach dem Registrieren vor. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.
  • Zeichnet sich für den Kunden ab, dass die vereinbarte Mietzeit überschritten wird, so hat er Magic Emotion hiervon unverzüglich hierüber schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Fortsetzung des Gebrauchs führt nicht zu einer Verlängerung des Mietverhältnisses. Für jeden über die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden Tag hat der Kunde eine Nutzungsentschädigung in Höhe der pro Tag vereinbarten Vergütung zu entrichten. Diese Vergütung ist dadurch zu ermitteln, dass der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird. Unabhängig davon und darüber hinaus ist Magic Emotion berechtigt, Ersatz des Schadens vom Kunden zu beanspruchen, der ihr durch die nicht rechtzeitige Rückgabe von Mietgegenständen entsteht. Dieser weitergehende Schadenersatzanspruch setzt voraus, dass Magic Emotion den Kunden unverzüglich nach Ablauf der Rückgabefrist ausdrücklich zur Rückgabe auffordert und auf die weitergehenden Schadenersatzansprüche hinweist.

§ 15. Untervermietung, Weitergabe

  • Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände aus seinem Verantwortungsbereich weiterzugeben, insbesondere zum Zwecke der Untervermietung

§ 16. Veranstaltungsbedingungen

  • Der Veranstalter beauftragt Magic Emotion mit der Durchführung bzw. technischen Betreuung im Rahmen des schriftlich vereinbarten Auftrags. Leistungen, die über die schriftlich fixierte Auftragsbestätigung hinaus gehen, werden von Magic Emotion gesondert in Rechung gestellt. Mündliche Nebenabsprachen bezüglich Auftragsbestätigung und Auftragsvolumen, sind grundsätzlich nicht rechtskräftig.
  • Der Veranstalter verpflichtet sich, sämtliche Genehmigungen zur Veranstaltungsdurchführung und Veranstaltungsvor- und Nachbereitung einzuholen (GEMA, Baugenehmigung, Durchfahrtsgenehmigung etc.) Der Veranstalter ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, die Veranstaltung im Rahmen des vereinbarten Auftrags durchzuführen und vorzubereiten. Dazu zählen: Stromanschlüsse, Platzbefahrbarkeit, Wasseranschluss, Parkmöglichkeiten, Bühnensicherung sowie weitere im Auftrag festgelegten Parameter. Der Veranstalter stellt vom Aufbaubeginn bis zum Abbauende, sowie während der Veranstaltung dem Personal von Magic Emotion Catering (Getränke + Speisen) in ausreichendem Menge zur Verfügung. Ist dies nicht der Fall, behält sich Magic Emotion vor, pro Person und Tag eine Cateringpauschale von zur Zeit 15 € zu berechnen.
  • Verzögert sich der Aufbau-, Veranstaltungsbeginn weil einer der Punkte der ABG von Magic Emotion oder des vereinbarten Auftrags seitens des Auftraggebers nicht eingehalten wurde, so ist Magic Emotion von allen Ansprüchen gegenüber Dritten und eventuellen Schadenersatzforderungen entbunden. Verschuldet Magic Emotion nachweislich eine Veranstaltungsverspätung oder einen Veranstaltungsausfall aus einem von ihr zu vertretendem Grund, so haftet Magic Emotion gegenüber dem Ausweisbaren Kosten. Ausgenommen sind Fälle höherer Gewalt laut BGB. In Fällen höherer Gewalt laut BGB, trägt jede Vertragspartei die Ihr bis dahin entstandenen Kosten.
  • Sofern im schriftlichen Auftrag nichts anderes vereinbart ist, sind 50 % der Gesamtauftragssumme mindestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn und die restlichen 50 % nach Aufbauende / Soundcheck an Magic Emotion zu zahlen. Bei Nichteinhalten der vereinbarten Zahlungsziele, behält sich Magic Emotion vor, den Auftrag einseitig zu kündigen und die bis dahin nachweisbar entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Diese Klausel gilt ebenfalls bei finanziellen Forderungen aus vorangegangenen Aufträgen, die noch nicht beglichen wurden.
  • Der Veranstalter haftet vom Aufbaubeginn bis Abbauende für die Sicherheit des Equipments (bei Fahrlässigkeit des Auftraggebers) sowie für das gesamte Personal. Ausgenommen sind Verschleißteile. Vom Auftraggeber ist für jede Veranstaltung ein Ansprechpartner zu benennen (mit Telefon) der über die Auftragsbedingungen und die AGB´s von Magic Emotion informiert ist.

§ 17. Schriftform

  • Sofern Schriftform vereinbart oder in diesen AGB vorgesehen ist, wird diese auch durch Übermittlung über Fernkopie (Telefax, Onlinefax) sowie durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist, gewahrt.

§ 18. Schlussbestimmungen

  • Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, ausdrücklich auch der Verzicht auf dieses Formerfordernis.
  • Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis, sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem, ist der Geschäftssitz von Magic Emotion (Wernigerode).
  • Auf die gesamte Rechtsbeziehung der Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  • Sofern ein Teil des Vertrages, einschließlich der vorliegenden AGB, aus rechtlichen Gründen unwirksam sein und unwirksam werden sollte, soll hiervon unberührt der restliche Teil des Vertrages bzw. der AGB wirksam vereinbart bleiben. Der unwirksame Teil, die unwirksame Regelung soll in diesem Falle durch eine solche ersetzt werden, die dem, was die Parteien gewollt haben, in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

Wernigerode, den 02. Februar 2016